Hygiene-Schutzkonzept des Pfarrheims der Pfarrei St. Johann / St. Ludger in Billerbeck
in der aktualisierten Fassung vom Dezember 2021
Grundsätzlich ist die Nutzung des Pfarrheimes weiterhin möglich, wenn folgende Bedingungen durch die Gruppen eingehalten werden:
• Es gilt die Beachtung der ‘2-G-Regel‘, d.h. alle TeilnehmerInnen (ab 15 Jahren) sind genesen oder geimpft.
• Gruppen können für sich auch zusätzlich einen aktuellen ‚Negativ-Test‘ einfordern.
• Es gilt das Tragen einer Mund-Nasenmaske. Diese kann bei festen Sitzplätzen und dem Abstand von 1,5 m dann abgelegt werden.
• Alle ausschließlich geselligen Treffen und reine Freizeitaktivitäten sind allerdings momentan wieder untersagt.
• Am Haupteingang des Hauses befindet sich die Möglichkeit zur Händedesinfektion.
• Aus der Abstandsregelung ergibt sich dann auch die mögliche Teilnehmerzahl in den einzelnen Räumen.
• Vor und nach jeder Raumnutzung ist dieser großzügig zu lüften.
• Für die Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten müssen die TeilnehmerInnen der Treffen nachvollziehbar sein. Verantwortliche für die Gruppe müssen im Belegungsplan erkennbar sein, ggf. muss eine Teilnehmerliste erstellt werden.
• Die Küche kann unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln genutzt werden.