Aktualisierten Nutzungsbedingungen des Pfarrheims

Hygiene-Schutzkonzept des Pfarrheims der Pfarrei St. Johann / St. Ludger in Billerbeck

in der aktualisierten Fassung vom Dezember 2021

 

Grundsätzlich ist die Nutzung des Pfarrheimes weiterhin möglich, wenn folgende Bedingungen durch die Gruppen eingehalten werden: 

 

• Es gilt die Beachtung der ‘2-G-Regel‘, d.h. alle TeilnehmerInnen (ab 15 Jahren) sind genesen oder geimpft. 

• Gruppen können für sich auch zusätzlich einen aktuellen ‚Negativ-Test‘ einfordern.

• Es gilt das Tragen einer Mund-Nasenmaske. Diese kann bei festen Sitzplätzen und dem Abstand von 1,5 m dann abgelegt werden. 

• Alle ausschließlich geselligen Treffen und reine Freizeitaktivitäten sind allerdings momentan wieder untersagt. 

• Am Haupteingang des Hauses befindet sich die Möglichkeit zur Händedesinfektion.

• Aus der Abstandsregelung ergibt sich dann auch die mögliche Teilnehmerzahl in den einzelnen Räumen.

• Vor und nach jeder Raumnutzung ist dieser großzügig zu lüften. 

• Für die Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten müssen die TeilnehmerInnen der Treffen nachvollziehbar sein. Verantwortliche für die Gruppe müssen im Belegungsplan erkennbar sein, ggf. muss eine Teilnehmerliste erstellt werden. 

• Die Küche kann unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln genutzt werden. 

 

Pfarr- und Propsteigemeinde

St. Johannes der Täufer Billerbeck

Kirchstraße 4

48727 Billerbeck

 

Telefon 02543 / 62 09

Telefax 02543 / 81 82

stjohannes-billerbeck@bistum-muenster.de

 

 

Öffnungszeiten im Pfarrbüro:

Montag bis Freitag:  08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:              14.30 Uhr bis 18.00 Uhr

 

 

Öffnungszeiten der Kirchen:

Unsere Kirchen sind in der Regel an jedem Tag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr geöffnet!