Hygiene-Schutzkonzept des Pfarrheims der Pfarrei St. Johann / St. Ludger in Billerbeck
Aktualisierte Fassung vom Juli 2021
• Grundsätzlich ist die Nutzung des Pfarrheimes wieder möglich, solange der Kreis Coesfeld einen 7-Tages-Inzidenzwert unter 35 aufweist.
• Kirchliche (Jugend-)Gruppen, Verbände und Einzelpersonen, sowie Gremiensitzungen sind unter den allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln möglich.
• Alle ausschließlich geselligen Treffen und reine Freizeitaktivitäten sind allerdings leider weiterhin untersagt.
• Am Haupteingang des Hauses befindet sich die Möglichkeit zur Händedesinfektion.
• Es gilt das Tragen einer Mund-Nasenmaske. Diese kann bei festen Sitzplätzen dann abgelegt werden.
• Weiterhin gilt der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen. Ausnahmen sind bei einem ‚Negativ-Test-Nachweis / vollem Impfschutz / Genesung‘ möglich.
• Aus der Abstandsregelung ergibt sich dann auch die mögliche Teilnehmerzahl in den einzelnen Räumen.
• Vor und nach jeder Raumnutzung ist dieser großzügig zu lüften.
• Für die Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten müssen die Teilnehmer*innen der Treffen nachvollziehbar sein. Verantwortliche für die Gruppe müssen im Belegungsplan erkennbar sein, ggf. muss eine Teilnehmerliste erstellt werden.
• Die Küche kann unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln genutzt werden.
• Treffen von Kinder- und Jugendgruppen sind unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln wieder möglich.