Da im Kreis Coesfeld der Inzidenzwert der Coronainfektionen auf über „50“ angestiegen ist, gilt entsprechend der Schutzverordnung des Landes NRW nun die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch während der Gottesdienste für alle Mitfeiernden auf den Plätzen in der Kirche.
Ausgenommen sind alle, die einen liturgischen Dienst übernehmen.
Wir bitten Sie also, einen Mund-Nasen-Schutz auch auf Ihrem Platz zu tragen.
Vielen Dank für die Mithilfe zum Eindämmen der Coronainfektionen